Autor: Götsche |
Über Anrechte in den öffentlich-rechtlichen Sicherungssystemen (gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte) können die Eheleute nicht disponieren (Wick, FPR 2009,
Sonstige öffentlich-rechtlich organisierten Versorgungsträger, insbesondere solche der , können dagegen im Grundsatz in ihren Bestimmungen (Satzungen) eine Übertragung/Begründung vorsehen und einer solchen zustimmen.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|