Autor: Götsche |
Die Nichtbeachtung der Form des § 7 VersAusglG hat die Nichtigkeit der getroffenen Vereinbarung gem. § 125 Satz 1 BGB zur Folge. Sind die Vorschriften der ZPO über die Protokollierung eines Vergleichs (§§ 159 ff. ZPO) nicht eingehalten worden, ist die Vereinbarung nach § 125 BGB unwirksam (OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.05.2020 - 13 UF 214/19, FamRZ 2020,
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