Autoren: Götsche/Kretzschmar |
Bestimmte typische Lebenssachverhalte legen die Anwendung oder Nichtanwendung der Härteregelung nahe. Drei grundsätzliche Fallgestaltungen sind zu unterscheiden:
wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Eheleuten; | |
vorwerfbares Verhalten eines Ehegatten; | |
sonstige Abwägungskriterien. |
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