8/4.21.1 Muster

Autoren: Götsche/Kretzschmar

8/4.21.1.1 Aufforderungsschreiben an Gegenseite zur Zahlung und Abtretung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach §§ 20 und 21 VersAusglG

Praxishinweis

Ein solches Aufforderungsschreiben kann insbesondere für die Geltendmachung von Rückständen von Bedeutung sein, da dies Inverzugsetzung oder Rechtshängigkeit voraussetzt (§ 20 Abs. 3 VersAusglG i.V.m. §§ 1585b Abs. 2, 1613 Abs. 1 BGB).

8/4.21.1.2 Antrag auf Zahlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG

8/4.21.1.3 Antrag auf Abtretung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach § 21 VersAusglG

Praxishinweis

Der Abtretungsantrag kann auch mit dem erstmaligen Antrag auf Zahlung der Ausgleichsrente kombiniert werden (siehe das nachfolgende Muster in Teil 8/4.21.1.4).

Der Abtretungsanspruch erstreckt sich nicht auf Rückstände (§ 21 Abs. 2 VersAusglG).

Eine vorherige Aufforderung zur Abtretung sollte wegen der sonst bestehenden Gefahr, die Kosten des Verfahrens tragen zu müssen, erfolgen.

8/4.21.1.4 Kombinierter Antrag nach §§ 20 und 21 VersAusglG

Praxishinweis

Der Abtretungsanspruch erstreckt sich nicht auf Rückstände (§ 21 Abs. 2 VersAusglG).

8/4.21.1.5 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG

Letzte redaktionelle Änderung: 26.01.2024