Stehen alle Einkünfte des Unterhaltspflichtigen fest, so ist das Gesamteinkommen um die abzugsfähigen Belastungen zu bereinigen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen abhängig Tätigen und Selbständigen.
Letzte redaktionelle Änderung: 26.01.2024
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Familiensachen" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.