12/2.3.2 Berechnung bei Einzelveranlagung

Autor: Christ

Übersicht

Berechnung des zu versteuernden Einkommens, Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen/Lohnsteuerzahlungen und unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts:

Berechnungsschema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (vereinfachtes Schema)

Einnahmen aus

Land- und Forstwirtschaft

Gewerbebetrieb

Selbständiger Tätigkeit

Nichtselbständiger Tätigkeit

Kapitalvermögen

Vermietung und Verpachtung

Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG

- Betriebsausgaben/Werbungskosten

Addition aller Einkünfte eines Steuerpflichtigen

= Summe der Einkünfte

- Altersentlastungsbetrag

- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

= Gesamtbetrag der Einkünfte (!)

- Sonderausgaben

- außergewöhnliche Belastungen

= Einkommen

- weitere Abzugsposten, insbesondere Kinderfreibeträge

= zu versteuerndes Einkommen (BMG für die Einkommensteuer)

Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer

Das zu versteuernde Einkommen ist BMG für die Berechnung der Einkommensteuer (Grundsatz), Steuertarif § 32a Abs. 1 EStG, abzulesen in Steuertabellen, ggf. unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts

Tarifliche Einkommensteuer

- Steuerermäßigungen

+ Kindergeldanspruch, vgl. § 31 Satz 3, 4 EStG (nach Günstigerprüfung, wenn Gewährung Kinderfreibetrag günstiger ist als das bewilligte Kindergeld)

= festzusetzende Einkommensteuer

- Einkommensteuer-Vorauszahlungen