Autor: Christ |
Berechnung des zu versteuernden Einkommens, Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen/Lohnsteuerzahlungen und unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts:
Berechnungsschema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (vereinfachtes Schema) Einnahmen aus
- Betriebsausgaben/Werbungskosten Addition aller Einkünfte eines Steuerpflichtigen = Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende = Gesamtbetrag der Einkünfte (!) - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = Einkommen - weitere Abzugsposten, insbesondere Kinderfreibeträge = zu versteuerndes Einkommen ( | ||||||||||||||
Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer Das zu versteuernde Einkommen ist Tarifliche Einkommensteuer - Steuerermäßigungen + Kindergeldanspruch, vgl. § 31 Satz 3, 4 EStG (nach Günstigerprüfung, wenn Gewährung Kinderfreibetrag günstiger ist als das bewilligte Kindergeld) = festzusetzende Einkommensteuer - Einkommensteuer-Vorauszahlungen |
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