Autor: Mainz-Kwasniok |
Die Rechtswahl erfolgt nicht "für den Vertrag", sondern für jede einzelne Rechtsfolge der Ehe separat.
Ein Gleichklang ist nicht erforderlich. Wenn es inhaltlich sinnvoll erscheint und rechtlich möglich ist (siehe unten), können auch englisches Güterrecht, italienisches Unterhaltsrecht und belgisches Scheidungsrecht miteinander kombiniert werden.
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