Abweisungsantrag (wegen fehlender Aufhebungsvoraussetzungen)




An das
Amtsgericht
- Familiengericht -
...

 

 

Geschäfts-Nr.: ...

 

In der Familiensache

... ./. ...

 

zeige ich unter Überreichung der beigefügten besonderen Verfahrensvollmacht gem. § 114 Abs. 5 FamFG an, dass der Antragsgegner von mir vertreten wird.

Namens des Antragsgegners wird beantragt,

            den Aufhebungsantrag vom ... abzuweisen.

(Es wird weiterhin beantragt,

dem Antragsgegner für dieses Verfahren uneingeschränkt Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der [des] Unterzeichnenden zu bewilligen.)

Zum Aufhebungsschriftsatz vom ... wird wie folgt Stellung genommen.

I.
Die Generalien der Antragsschrift sind zutreffend. Dies betrifft auch die Angaben zu § 270 FamFG i.V.m. 133 Abs. 1 FamFG.

(Alternativ: Die Generalien der Antragsschrift bzw. die Angaben zu § 270 FamFG i.V.m. § 133 Abs. 1 FamFG bedürfen folgender Korrektur/Ergänzung:

... Anmerkung anzeigen  

)

II.
Es ist unzutreffend, dass die Beteiligten seit dem ..., also seit mehr als einem Jahr, voneinander getrennt leben. Vielmehr erfolgte die Trennung erst am ..., so dass der Aufhebungsantrag bereits aus diesem Grunde zurückzuweisen ist.

Beweis:    1.    Anhörung der Beteiligten gem. § 128 FamFG
2.    Zeugnis des
...
3.    ...