Einschreiben/Rückschein/Telefax: ...
Herrn
...
...
Datum
Ehesache
... ./. ...
(betr.: Kindesunterhalt)
Sehr geehrter Herr ...,
wir vertreten (wie Ihnen bekannt ist) die Interessen Ihrer Ehefrau im laufenden Scheidungsverfahren
(Alt.: wir zeigen Ihnen hiermit die Vertretung Ihrer Ehefrau an).
Nach den uns erteilten Informationen konnte noch kein Einvernehmen über die Höhe des (ggf.: nach der Scheidung) von Ihnen für das Kind (ggf.: die Kinder) ... (und ...) zu leistenden Unterhalts erzielt werden. Im Streitfall wären wir gehalten, den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes (ggf.: Ihrer Kinder) im Rahmen eines Folgesachenantrags gerichtlich geltend zu machen, was die Dauer des Scheidungsverfahrens erfahrungsgemäß erheblich verlängern würde. Es soll daher zunächst der Versuch einer einvernehmlichen Regelung unternommen werden.
[Auskunftsanspruch]
[a) Unterhaltspflichtiger ist abhängig beschäftigt:]
Um die Höhe Ihrer Unterhaltsverpflichtung ermitteln zu können, ist es zunächst erforderlich, dass Sie Auskunft über Ihr Erwerbseinkommen (ggf.: sowie Ihre Vermietungs- und Vermögenserträge) anhand einer geordneten, schriftlichen und systematischen Zusammenstellung erteilen. Zu belegen sind Ihre Angaben durch folgende Unterlagen:
· Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate, also für die Zeit vom ... bis ...,
·
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