Checkliste Mandantengespräch: Minderjährigenunterhalt

Checkliste Mandantengespräch

 

A.

Für welches Kind/welche Kinder soll Unterhalt geltend gemacht werden?

 

Kind 1: Name ...

Kind 2: Name ...

Kind 3: Name ...

Kind 4: Name ...

Geburtsdatum ...

Geburtsdatum ...

Geburtsdatum ...

Geburtsdatum ...

B.

Wer hat die elterliche Sorge für die Kinder?

...

C.

Sind die Kindeseltern getrenntlebende Eheleute?

 ja  nein

 

Wenn ja: Gesetzliche Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB beachten!

D.

Ist eine Ehesache bereits rechtshängig?

Wenn ja:
Soll Unterhalt als Folgesache anhängig gemacht werden oder nicht?

 ja  nein


 ja  nein

E.

Liegt bereits ein Titel vor?

 ja  nein

 

Wenn ja:
Abänderungsantrag, es sei denn, es handelt sich um einen eA-Titel.

Wenn nein:
Leistungsantrag.

 

F.

Wurde der Gegner bereits zur Erstellung eines Titels aufgefordert?

 ja  nein

 

Kostenfrei durch Jugendamtsurkunde möglich. Aufforderung bewahrt vor Kostenfolge bei sofortigem Anerkenntnis.

G.

Liegt ein dringendes Regelungsbedürfnis vor?

Wenn ja:
Einstweiliger Rechtsschutz möglich durch einstweilige Anordnung nach §§ 49 ff. FamFG.

 ja  nein

 

H.

Soll auch rückständiger Unterhalt verlangt werden?

 ja  nein

 

Wenn ja:
Voraussetzungen des § 1613 BGB beachten:

- Auskunftsersuchen

- Mahnung

- evtl. Mahnung entbehrlich (Selbstmahnung)

I.

Bemessungsgrundlagen des Unterhalts

I.

Monatliche Einkünfte des barunterhaltspflichtigen Elternteils:

 

1.

Arbeitseinkommen

...

2.

Sonderzahlungen

...