I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübben vom 27. Januar 2010 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.500,00 EUR.
II. Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
III. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... in L... bewilligt.
I. Das Amtsgericht Lübben hat mit Beschluss vom 27. Januar 2010 nach mündlicher Erörterung im Wege der einstweiligen Anordnung die bisherige Ehewohnung der Parteien in der ...-Straße 39 in L... der Antragstellerin für die Zeit der Trennung zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Zur Begründung hat das Amtsgericht auf erbitterte Auseinandersetzungen der Parteien innerhalb der räumlich sehr beengten Ehewohnung abgestellt, die sich in erheblicher Weise nachteilig insbesondere auch auf das Wohl der drei im Haushalt lebenden Kinder auswirkten.
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