1. Das Amtsgericht Tostedt, Nachlassgericht, ist für die Aufbewahrung des Originals der Erbausschlagungserklärung vom 02.10.2009 zuständig.
2. Das Amtsgericht Blankenese, Nachlassgericht, ist für die Erhebung und Einziehung der Gebühr für die Erbausschlagungserklärung vom 02.10.2009 zuständig.
1. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 3 FamFG zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit aufgerufen, nachdem sich das Amtsgericht Tostedt, Nachlassgericht, und das Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Nachlassgericht, für die Annahme und Aufbewahrung des Originals der Erbausschlagungserklärung vom 02.10.2009 rechtskräftig für zuständig erklärt haben.
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