I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Eltern des jetzt 10-jährigen Beteiligten zu 3. Sie sind verheiratet, leben aber getrennt; der Beteiligte zu 3 wohnt bei seiner Mutter.
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II führt ein Ermittlungsverfahren gegen den Beteiligten zu 1 wegen des Verdachts der Mißhandlung seines Sohnes. Dieser soll als Zeuge vernommen werden. Auf ihren Antrag vom 24.3.2000 hat das Amtsgericht - Familiengericht - mit Beschluß vom 23.5.2000 Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis "Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes gemäß §
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