Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 28.02.2011 wird abgeändert.
Das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 09.02.2011 wird dem zuständigen Landgericht Lübeck zur Entscheidung vorgelegt.
I. Mit Beschluss vom 9.02.2011 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Ahrensburg die Vergütung der Sachverständigen S. gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 JVEG auf einen Betrag in Höhe von 3.000,- € festgesetzt. Gegen die am 15.02.2011 zugestellte Entscheidung hat die Sachverständige mit Schreiben vom 24.02.2011 Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht hat der Beschwerde mit Beschluss vom 28.02.2011 nicht abgeholfen und dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht das Verfahren zur Entscheidung über die Beschwerde der Sachverständigen vorgelegt.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|