I. Auf die Beschwerde der Mutter und die Anschlussbeschwerden des Vaters und der Verfahrensbeiständin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weilburg vom 22.11.2023
wird dieser
aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht - Familiengericht - Weilburg
zurückverwiesen.
II. Der Mutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe gewährt unter Beiordnung von Rechtsanwalt V.
III. Dem Vater wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe gewährt unter Beiordnung von Rechtsanwältin W.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
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