I.
Das mit (Scheidungs-)Urteil des Amtsgerichts Senftenberg vom 13. Januar 2003 zunächst abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich Parteien ist mit Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 1. August 2007 erstinstanzlich abgeschlossen worden. Dieser Beschluss ist ausweislich der Postzustellungsurkunde Bl. 90 d.A. dem seinerzeitigen Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin, Herrn Rechtsanwalt ..., am 11. August 2007 zugestellt worden.
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