A.
Die Klägerin vertreibt im Einzelhandel u. a. Artikel der Unterhaltungselektronik, Computer und Elektroartikel.
Die Beklagte zu 2) betreibt unter der Internet-Domain "www.g.-xxxxx.de" im Internet einen ebenso bzw. mit "g.-xxxxx" und "G.-xxxx" bezeichneten Service für Preisvergleiche (Anlage K JS 1: im folgenden: g.-xxx-Service). Der Beklagte zu 1) ist ein Geschäftsführer der Beklagten zu 2) (Bl. 89).
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|