Zur Sorgerechtsentscheidung im Falle einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung nach § 1672 BGB a.F.
OLG Thüringen, Beschluss vom 10.07.2000 - Aktenzeichen 1 UF 21/00
DRsp Nr. 2002/6312
Zur Sorgerechtsentscheidung im Falle einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung nach § 1672BGB a.F.
1. Altentscheidungen nach §§ 1671, 1672BGB in ihrer Fassung vor dem 01.07.1998 und Entscheidungen, durch die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 61, 358 = FamRZ 1982, 1179) Eltern nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge zugestanden wurde, können nur über § 1696BGB abgeändert werden, da sie auch nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes Bestandskraft haben.2. § 1696BGB kommt dagegen nicht zum Zuge, wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht, sondern unmittelbar auf dem Gesetz oder einer Sorgerechtserklärung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Familiensachen" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.