Zur Rückstandsberechnung bei vorausgegangenem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren
OLG Bamberg, Beschluss vom 07.08.2000 - Aktenzeichen 7 UF 229/99
DRsp Nr. 2002/6023
Zur Rückstandsberechnung bei vorausgegangenem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren
Auch bei Versagen der Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht markiert der Eingang des Prozesskostenhilfeantrags den nach § 17 Abs. 4GKG für die Berechnung von Rückständen maßgeblichen Zeitpunkt.