Nachdem die durch das angefochtene Urteil ausgesprochene Abweisung der Widerklage im Berufungsverfahren nicht angegriffen worden ist, die Beklagte vielmehr den geänderten Klageantrag anerkannt hat, ist über die Abänderungsklage des Klägers durch Anerkenntnisurteil zu entscheiden. Dabei ist auch über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Die erstinstanzlichen Kosten sind dem Kläger zu 71 % und der Beklagten zu 29 % aufzuerlegen.
I.
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