I.
Die Parteien haben am 30.12.1987 vor dem Standesamt in ... die Ehe geschlossen. Aus der Ehe ist die gemeinsame Tochter X, geboren am ....1988, hervorgegangen. Die Parteien leben seit August 2002 getrennt.
Durch Urteil vom 24.10.2003 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Heidelberg (36 F 234/02) die Ehe der Parteien geschieden, den Versorgungsausgleich geregelt und den Antragsteller zu Zahlung von nachehelichen Unterhalt verurteilt.
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