I.
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten nachehelichen Unterhalt, und zwar Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt. Sie war mit ihm verheiratet. Aus der Ehe der Parteien stammen zwei Kinder, nämlich die am 1988 geborene Lara Johanna sowie der am 1991 geborene Johannes. Beide Kinder leben im Haushalt der Klägerin. Die Ehe der Parteien wurde am 20. November 1998 rechskräftig geschieden.
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