1. Aus der geschiedenen Ehe der weiter Beteiligten zu 1) und 2) ist das betroffene Kind hervorgegangen.
Mit einstweiliger Anordnung vom 20. Dezember 2005 hat das Familiengericht das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem Kind R... geregelt. Ein dem entsprechender Umgang kam nicht zu Stande.
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