I.
Die Beteiligte zu 1. ist die Mutter des am ... in G... geborenen M... B... Sie ist vietnamesische Staatsangehörige und lebt in G... mit dem Beteiligten zu 2. zusammen.
Mit der vom Standesamt der Stadt G... am 18.08.1998 errichteten Urkunde erklärte der Beteiligte zu 2. die Anerkennung seiner Vaterschaft zu dem Kind. In derselben Urkunde stimmte die Beteiligte zu 1. der Vaterschaftsanerkennung zu. Sie erklärte dabei, geschieden zu sein.
Der Standesbeamte hat es abgelehnt, die Vaterschaftsanerkennung am Rande des Geburteneintrags zu vermerken, weil die Beteiligte zu 1. ein Scheidungsurteil Datum vom 20.06.1995 nur in einfacher Kopie vorgelegt hatte.
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