AG Strausberg, vom 20.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 226/05
Zum Umfang des Vergütungsanspruches des Verfahrenspflegers eine Kindes hinsichtlich getätigter Hausbesuche
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2007 - Aktenzeichen 10 WF 1/07
DRsp Nr. 2007/2406
Zum Umfang des Vergütungsanspruches des Verfahrenspflegers eine Kindes hinsichtlich getätigter Hausbesuche
1. Grundsätzlich sind dem Verfahrenspfleger eines Kindes nur diejenigen Zeiten zu vergüten und Aufwendungen zu ersetzen, die für die Erfüllung des ihm übertragenen Aufgabenbereichs erforderlich waren. Das Merkmal der Erfordlichkeit bestimmt sich dabei nach dem ihm vom Gesetz zugewiesenen Amtsgeschäften.2. Hausbesuche des Verfahrenspflegers, der die Aufgabe zur subjektiven Willensforschung des Kindes hat, sind grundsätzlich im notwendigen Umfang erstattungsfähig. Der Häufigkeit von Hausbesuchen ist aber eine Grenze gezogen durch den notwendigen Zeitaufwand, den ein sorgfältig arbeitender, effektiv den subjektiven Belangen der minderjährigen Kinder Rechnung tragender und durchschnittlich zügig arbeitender Verfahrenspfleger im konkreten Fall aufgewendet hätte.