I.
Die Parteien haben am xxx geheiratet. Nach im November 2004 erfolgter Trennung hat der Antragsteller Scheidungsklage erhoben, die der Antragsgegnerin am 09.12.2005 zugestellt worden ist. Das Amtsgericht hat die Ehe der Parteien durch das Verbundurteil vom 06.03.2006 geschieden und den Versorgungsausgleich wie folgt durchgeführt:
Versorgungsanwartschaften des Antragstellers als Berufssoldat 1.641,82 EUR
./. Rentenanwartschaften der Antragsgegnerin bei der E S C 293,60 EUR
./. unverfallbare dynamisierte Anwartschaft der Antragsgegnerin auf eine Betriebsrente der kommunalen Versorgungskassen 31,83 EUR
Differenz 1.316,40 EUR
1/2 davon als Ausgleichsanspruch 658,20 EUR
In dieser Höhe hat das Amtsgericht zu Lasten der Versorgungsanwartschaften des Antragstellers als Berufssoldat Rentenanwartschaften für die Antragsgegnerin auf deren Versicherungskonto bei der E S C begründet.
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