Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. (Kindesmutter) gegen die im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wuppertal vom 06.07.2010 enthaltene Kostenentscheidung wird auf Kosten der Beteiligten zu 2. zurückgewiesen.
Das Verfahrenskostenhilfegesuch der Beteiligten zu 2. vom 22.07.2010 wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 600,00 € festgesetzt.
I.
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