1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 19.05.2021 -
2. Im Übrigen wird die Beschwerde unter Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen.
3. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,- € festgesetzt.
I.
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