Dem Kläger wird auf seine sofortige Beschwerde in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 17.2.2010 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung unter Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. L [...], bewilligt.
Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.
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