I. Der am 2. Januar 1992 verstorbene H. H. (im folgenden: Erblasser) war - neben seinen vier Töchtern, den Beteiligten zu 2) bis 5) - Gesellschafter der "H. -Grundstücksgesellschaft", einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Er war an der Gesellschaft zur Hälfte, jede Tochter zu je 1/8 beteiligt.
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