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1999
Sonstige
OLG
OLG Dresden
OLG Dresden - Beschluss vom 24.03.1999
20 UF 66/99
Normen:
BGB
§
1618
;
ZPO
§
621e
Abs.
1
,
3
;
Fundstellen:
OLGR-Dresden 2000, 107
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ersetzung der Einwilligung zur Namenserteilung
OLG Dresden,
Beschluss
vom 24.03.1999
- Aktenzeichen 20 UF 66/99
DRsp Nr. 2005/14392
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ersetzung der Einwilligung zur Namenserteilung
»Gegen die Ersetzung der Einwilligung zur Namenserteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde zulässig.«
Normenkette:
BGB
§
1618
;
ZPO
§
621e
Abs.
1
,
3
;
Fundstellen
OLGR-Dresden 2000, 107
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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