OLG Koblenz - Beschluß vom 03.02.2004
7 WF 37/04
Normen:
BGB § 1361 § 1569 § 1580 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 460
FamRZ 2005, 460
Vorinstanzen:
AG Bad Kreuznach, vom 01.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 937/03

Zulässigkeit der Klage auf nachehelichen Unterhalt bei rechtskräftiger Abweisung des Auskunftsanspruchs bezüglich des Trennungsunterhalts; Mutwilligkeit der Verfolgung von Ansprüchen ausserhalb des Scheidungsverbundes

OLG Koblenz, Beschluß vom 03.02.2004 - Aktenzeichen 7 WF 37/04

DRsp Nr. 2005/5270

Zulässigkeit der Klage auf nachehelichen Unterhalt bei rechtskräftiger Abweisung des Auskunftsanspruchs bezüglich des Trennungsunterhalts; Mutwilligkeit der Verfolgung von Ansprüchen ausserhalb des Scheidungsverbundes

1. Die rechtskräftige Abweisung des Auskunftsanspruchs hinsichtlich des Trennungsunterhalts hindert nicht die Zulässigkeit einer Klage auf nachehelichen Unterhalt.2. Liegen vernünftige nachvollziehbare Gründe, wie etwa laufende Vergleichsverhandlungen, vor, so ist die Verfolgung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt ausserhalb des Scheidungsverbundes nicht mutwillig i.V. von § 114 ZPO.

Normenkette:

BGB § 1361 § 1569 § 1580 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

Die Parteien waren verheiratet und sind durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bad Kreuznach vom 17.7.2003 geschieden. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens hatten die Parteien am 17.7.2003 folgenden gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen: