I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichtes - Familiengericht - Sigmaringen (2 F 383/09) wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig
verworfen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 753,00 € festgesetzt.
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