1. Die Beschwerde des betroffenen Jugendlichen gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 07.04.2010 wird
z u r ü c k g e w i e s e n.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|