Die Beschwerde der Kindesmutter gegen die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 28. Oktober 2010, Az.
Der Wert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf bis zu € 600,00.
Mit ihrer Beschwerde wendet die Kindesmutter sich dagegen, dass das Amtsgericht in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einer Umgangssache ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt hat.
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