Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 17.08.2010 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht (Rechtspflegerin) – Mülheim an der Ruhr wird als unzulässig verworfen.
Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens..
Beschwerdewert: 1.500 €
I.
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