Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Westerstede vom 08.10.2012 wird als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300 € festgesetzt.
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