I. auf die Beschwerde der weiteren Verfahrensbeteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Marburg vom 28. Januar 2011 (Az.: 72 F 556/10 S) wie folgt abgeändert und neu gefasst:
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung X (Versicherungsnummer ...) zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,6206 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ... bei der Deutschen Rentenversicherung Y übertragen.
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