Die Beschwerde der Rechtsanwältin Z. als Verfahrensbeistand gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts - Gardelegen vom 22. Dezember 2009 - 5 F 365/09 UB - wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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