Die Beschwerde des Vaters gegen den am 5. Dezember 2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - 201 F 10139/13 - wird auf seine Kosten nach einem Beschwerdewert von 3.000 € zurückgewiesen.
Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Vaters wird zurückgewiesen.
I.
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