Zu Zwangsmaßnahmen bei Verstößen gegen das festgesetzet Umgangsrecht
OLG Bamberg, Beschluss vom 19.06.2000 - Aktenzeichen 7 WF 32/00
DRsp Nr. 2002/6031
Zu Zwangsmaßnahmen bei Verstößen gegen das festgesetzet Umgangsrecht
1. Beantragt der Umgangsberechtigte die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen eines Verstoßes gegen die festgesetzten Umgangsregelungen, dann ist er beschwert, wenn das Familiengericht stattdessen Maßnahmen trifft, die keine gesetzlich vorgesehenen Zwangsmittel darstellen (hier: Anordnung an den Antragsgegner, einen Termin beim Jugendamt zu vereinbaren).2. Die Beschwerde ist unbegründet, wenn die ursprüngliche Umgangsregelung wegen der Weigerung der im Beschluss bestimmten Begleitperson, den weiteren Umgang zu begleiten, obsolet geworden ist.