Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes
OLG Bamberg, Beschluss vom 31.07.2000 - Aktenzeichen 7 UF 90/00
DRsp Nr. 2002/6026
Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes
Die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die unterschiedlichen Namen in der neuen Familie konkret eine außerordentliche Belastung für das Kind darstellen, oder wenn triftige Gründe für die Zurückstellung der Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils bestehen und gleichzeitig die Einbenennung dem Wohl des Kindes dient.