BGH, Urteil vom 17.07.2003 - Aktenzeichen IX ZR 268/02
DRsp Nr. 2003/11041
Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung
»Erklärt der Beklagte nach Klagezustellung mit einer bereits vor Klageerhebung der Klageforderung aufrechenbar gegenüberstehenden Forderung gegen diese die Aufrechnung, so ist trotz der materiell-rechtlichen Rückwirkung der Aufrechnung (§ 389BGB) erst die Aufrechnungserklärung das "erledigende Ereignis" für eine bis dahin zulässige und begründete Klage.«