Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. September 2010 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.628,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 80 %, der Beklagte trägt sie zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
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