1.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 11.06.2010 - 49 F 157/08 - wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
2.
Der Antrag der Antragstellerin, ihr zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen.
1.
Die gemäß §
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