Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 25. Januar 2006 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wilhelmshaven wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
I. Die Beteiligten zu 1.) und 2.) sind die Eltern der betroffenen Kinder ... und ... Ihre Ehe ist im Jahr 2003 rechtkräftig geschieden worden.
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