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2001
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.04.2001
5 WF 86/99
Normen:
ZPO
§
233
§
203
;
Vorinstanzen:
AG Gießen, - Vorinstanzaktenzeichen
25 F 306/93
Wiedereinsetzung: Unkenntnis von der öffentliche Zustellung als Verschulden im Sinne des § 233 ZPO
OLG Frankfurt/Main,
Beschluss
vom 11.04.2001
- Aktenzeichen 5 WF 86/99
DRsp Nr. 2002/10803
Wiedereinsetzung: Unkenntnis von der öffentliche Zustellung als Verschulden im Sinne des §
233
ZPO
Zur Frage des Verschuldens an der Unkenntnis der öffentlichen Zustellung.
Normenkette:
ZPO
§
233
§
203
;
Gründe:
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