Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats -Familiensenat -des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. Mai 2010 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner Zugewinnausgleich.
Die Parteien heirateten am 21. Juni 1997. Sie lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Scheidungsantrag wurde am 1. März 2006 zugestellt. Durch Verbundurteil vom 25. November 2009 wurde die Ehe geschieden. Das Urteil ist hinsichtlich des Scheidungsausspruchs seit dem 7. April 2010 rechtskräftig.
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