Die Beschwerde des Antragsgegners und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein vom 3. September 2020 werden zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4.Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 4.165,20 € festgesetzt.
I.
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