I.
Der Beteiligte war mit Beschluss des Amtsgerichts M. vom 10.11.1997 zum Betreuer für die Betroffene bestellt worden. Am 26.11.1997 wurde ihm anlässlich seiner Verpflichtung der Betreuerausweis ausgehändigt.
Im Jahr 1998 wurde das Verfahren an das Amtsgericht A. abgegeben.
Das letzte Vermögensverzeichnis und die letzte vollständige Jahresabrechnung reichte der Beteiligte am 2 8.2.2001 für das zurückliegende Jahr ein; beides blieb unbeanstandet.
Mit Beschluss vom 28.11.2001 wurde der Beteiligte mit seiner Zustimmung entlassen und die nunmehrige Betreuerin bestellt.
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